Das CBAM ist ein Teil des europäischen “Fit for 55”-Pakets und verpflichtet Unternehmen THG-Emissionszertifikate zu erwerben, wenn diese Waren in die EU importieren, welche mit Treibhausgasen (THG) belastet sind. Diese Zertifikate sollen die Differenz bei THG-Kosten für Importe und in der EU produzierte Waren ausgleichen.
 
Seit 1. Oktober 2023 läuft die Übergangsphase zur Umsetzung der CBAM.
Während dieser Phase gilt eine vierteljährliche Berichtspflicht für alle Importeure.
 
Die CBAM-Berichte müssen folgende Informationen über die eingeführten CBAM-Waren enthalten:

  • Gesamtmenge jeder Warenart
  • Gesamte (spezifische) Emissionen – sowohl direkte als auch indirekte Emissionen
  • THG-Preis im Ursprungsland

Sollten Sie von der neuen CBAM-Verordnung betroffen sein, stehen Ihnen unsere Experten aus dem Nachhaltigkeitsteam gerne zur Seite.  Wir bieten eine umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der CBAM.  
Ein wichtiger Aspekt unserer Dienstleistungen ist die Berechnung der THG-Werte Ihrer CBAM-pflichtigen Importe.