Förderungshöhe:

  • Industrieanlagen: bis zu 80 %, max. 30 Mio. Euro Förderung
  • Pilot und Demonstrationsanlagen: bis zu 80 %, max. 10 Mio. Euro Förderung

Einreichung:
Bis spätestens 19. September 2024 (14:00)

Was wird gefördert?
Größtmögliche Reduktion von THG-Emissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen:

  1. Industrieanlagen mit einer technischen Reife (TRL) von ≥ 8
  2. Pilot- und Demonstrationsanlagen mit TRL von 6 bis 7 

Voraussetzungen:

  • Betriebsstandort oder Anlage in Österreich
  • Bestehende Anlagen am Projektstandort emittieren mind. 10.000 Tonnen CO2 Äquivalent/Jahr
  • Mindestinvestitionskosten € 2,5 Mio.
  • Vorhandensein eines Transformationsplans am Standort

Einsparungserfordernisse:

EU-ETS-Projekte mit Produktbenchmark oder Wärme- und Brennstoff-Benchmarks:

  • Eingereichte Maßnahme pro Produktionseinheit muss unter EU-ETS-Benchmark liegen oder
  • THG-Einsparung erreicht mind. 60 % oder
  • absolute Emissionsreduktion von 50.000 Tonnen pro Jahr

Non-ETS-Projekte:

  • THG-Einsparung erreicht mind. 60 %

Kontaktieren Sie unsere Experten für einen Fördercheck Ihrer geplanten Projekte. Wir unterstützen Sie von der Antragserstellung über die fristgerechte Einreichung bis zur Endabrechnung.

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