Einreichung:
nur bis 15. Juli 2024 möglich.

Förderungshöhe:

  • max. 10 Mio. Euro pro Projekt

Voraussetzungen:

  • Mindest-Investition pro Vorhaben 20.000 Euro
  • Behördeneinreichung zu Errichtung und Betrieb der Anlagen muss bei Förderungseinreichung bereits erfolgt sein

Was wird gefördert?
Es wird zwischen vier Projektkategorien unterschieden:

1. Zirkuläres Design: Investitionen im Zusammenhang mit der Entwicklung (Machbarkeitsstudie) und Implementierung von nachhaltigem Design und Ausgestaltung von Produktionsprozessen, Produkten und Produktnutzung.
Förderungsfähige Kosten sind unter anderem:

  • Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von
    – Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen
    – Anlagen zur Lagerung
    – Anlagen zum Recycling bzw. der stofflichen Verwertung
  • Planungsaufwände (Anlagenplanung, Planung der Sammellogistik)
  • Montage und Installation
  • Erstmalige Inbetriebnahme

2. Textilien und Bettmatratzen: Investitionen im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Design, der nachhaltigen Produktion, ReUse und dem Recycling von Textilien einschließlich Bettmatratzen. 

3. Investitionen im Zusammenhang mit der stofflichen Verwertung von Abfällen aus dem Bausektor bzw. für die Baustoffindustrie sowie mit der stofflichen Verwertung von Faserverbundwerkstoffen:

  • Anlagen zum Recycling von GipsabfällenMineralwolle-Abfällen sowie carbon- und glasfaserverstärkten Kunststoffen
  • Anlagen zur stofflichen Verwertung von Holzasche inkl. Anschaffung oder Adaption von Übernahmestationen, Einrichtungen zur Lagerung und von speziell ausgestatteten Transportmitteln

4. Sozialökonomische Betriebe: Investitionen, immaterielle Maßnahmen und laufende Kosten im Zusammenhang mit der Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, ReUse und Refurbishment von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Kategorien sowie die Antragserstellung und -einreichung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!